In der Stadtverordnetenversammlung am 3.6.2021 wurde die Neufassung der Seniorenbeiratssatzung beschlossen. U. a. besteht nach der neuen Satzung nunmehr die Möglichkeit, die Anfang November 2021 geplante Wahl an zwei Tagen und somit an weiteren Standorten oder beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Situation eine vereinfachte Briefwahl durchzuführen.
In der Stadtverordnetenversammlung am 3.6.2021 wurde die Neufassung der Seniorenbeiratssatzung beschlossen. U. a. besteht nach der neuen Satzung nunmehr die Möglichkeit, die Anfang November 2021 geplante Wahl an zwei Tagen und somit an weiteren Standorten oder beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Situation eine vereinfachte Briefwahl durchzuführen.